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Allgemeine Geschäftsbedingungen Schweiz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der catworkx AG Schweiz

Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der catworkx AG, Theaterstrasse 17, CH-8400 Winterthur (nachfolgend "catworkx") mit ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") für alle Angebote, Aufträge und Verträge, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Die AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche die catworkx direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.
  3. catworkx erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden findenkeine Anwendung, es sei denn, catworkx stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann ausschliesslich, wenn catworkx in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

Gegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages sind die vereinbarten Produkte und Dienstleistungen. Diese werden nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung durch qualifizierteMitarbeitende von catworkx im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt. Die Auswahl der eingesetzten Ressourcen sowie deren Austausch aus betrieblichen Gründen bleibt catworkx vorbehalten.

Leistungsumfang

  1. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Produkte bzw. zu erbringenden Dienstleistungen werden in den schriftlichen Vereinbarungen derVertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen jeglicher Art bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag kommt durch das Akzeptieren des Angebots zustande.
  2. Im Weiteren kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde die von catworkx angebotenen Dienstleistungen beansprucht oder Produkte von catworkx bezieht (Lizenz).
  3. In Prospekten, Anzeigen u.ä. enthaltene Angaben über die Leistungen von catworkx sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
  4. catworkx behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäss der separaten Dienstleistungs- und Reisekostenpreisliste.
  5. catworkx hält sich an sein Vertragsangebot vier Wochen gebunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes auf dem Angebot vermerkt ist.
  6. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann gültig, wenn sie von catworkx schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für Zusicherungen von Eigenschaften.

Besondere Pflichten von catworkx

  1. catworkx ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von ihren Mitarbeitenden eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, kommt catworkx ihrer Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nach. Diese beinhaltet die Leistungen, die im Angebot dem Kunden angeboten wurden.
  3. Sofern nicht anders vereinbart (wie z.B. Erbringung der Dienstleistung oder Teilen davon vor Ort beim Kunden), gilt der Sitz der catworkx AG als Erfüllungsort.
  4. Termine sind für catworkx nur dann verbindlich, wenn sie von catworkx schriftlich und ausdrücklich zugesichert wurden.

Datenschutz

  1. catworkx darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. catworkx ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch catworkx vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass catworkx auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf catworkx die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
  2. Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch catworkx erforderlich sind umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für catworkx.
  2. Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von catworkx erbrachten (Teil-) Leistungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
  3. Sofern die Datensicherung nicht Teil der bestellten Leistung ist, ist der Kunde für seine Datensicherung selber verantwortlich.

Sonstige Pflichten

  1. Beide Parteien verpflichten sich, Informationen über Inhalt und/oder Ergebnis der erbrachten Leistung nur in gegenseitiger Abstimmung an Dritte weiterzugeben.
  2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Insbesondere bedarf die Einstellung oder anderweitige Beschäftigung von Mitarbeitenden, die im Rahmen der Zusammenarbeit tätig sind oder gewesen sind, vor Ablauf einer zwölf-monatigen Frist nach Beendigung des Anstellungs- oder Auftragsverhältnisses der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
  3. Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.

Immaterialgüterrechte

  1. Arbeitsergebnisse von catworkx an denen Immaterialgüterrechte entstanden sind, verbleiben bei catworkx, soweit sie nicht wesentliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden beinhalten.
  2. Das Immaterialgüterrecht an Entwicklungen und Software wird nicht an den Kunden übertragen, sondern lediglich die entsprechenden Nutzungsrechte. catworkx hält sich ausdrücklich das Recht vor, Entwicklungen und Software wieder zu verwenden und weiter zu entwickeln.
  3. Von catworkx erstellte Unterlagen sind nur für die persönliche und firmeninterne Verwendung bestimmt. Sie bleiben geistiges Eigentum der catworkx. Die Unterlagen dürfen nicht kopiert und/oder weiter gegeben werden. catworkx darf diese wiederverwenden und weiterentwickeln.

Lizenzen

  1. Der Kunde schliesst den Vertrag direkt mit dem Programmhersteller ab. Es gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) des Programms sowie Teile davon, selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind.
  2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der das jeweilige Programm nutzt, die Lizenzbestimmungen einhält.
  3. catworkx ist für keinerlei Garantieleistungen solcher Drittanbieter verantwortlich.

Haftung

  1. catworkx haftet gegenüber dem Kunden nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
  2. Die Haftung von catworkx für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
  3. Die Haftung von catworkx für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger Datensicherung eingetreten wäre.

Leistungsverzögerungen

  1. Wird die fristgerechte Erfüllung durch catworkx, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist catworkx während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann catworkx vom Vertrag zurück treten. catworkx hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
  2. Kommt catworkx mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, kann der Kunde, nachdem er schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, den Vertrag kündigen. Hat catworkx den Verzug nicht zu verantworten, ist die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausgeschlossen.

Annahmeverzug

  1. Kommt der Kunde mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm obenstehende oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kanncatworkx für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung (exkl. Nebenkosten) verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
  2. Unberührt bleiben die Ansprüche von catworkx auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

Vertragsdauer und Kündigung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  2. Der Vertrag kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Kunden dies erfordern. Bei schwerwiegender Vertragsverletzung kann dieser Vertrag durch den anderen Vertragspartner jederzeit fristlos gekündigt werden.
  3. Im Falle einer Kündigung regelt sich die Vergütung von catworkx wie folgt: Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste von catworkx ist die volle Vergütung (exkl. Nebenkosten) zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als catworkx dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Ressourcen Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.

Bezahlung und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht anderes vereinbart, verrechnet catworkx ihre Dienstleistungen (bzw. die ihrer Mitarbeitenden) nach erbrachtem Aufwand ohne jeglichen Anspruch auf Garantie und Gewährleistung.
  2. Die Preise basieren auf den bei Auftragserteilung gültigen Preislisten von catworkx.
  3. Sämtliche Preise verstehen sich ausschliesslich Mehrwertsteuer.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist zu bezahlen.
  5. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug.
  6. catworkx behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
  7. Die Verrechnung des Rechnungsbetrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen catworkx ist nicht zulässig.
  8. Ist ein Kunde mit einer Rechnung oder Teilen davon nicht einverstanden, hat er catworkx umgehend schriftlich zu informieren. Eine nicht beanstandete Rechnung gilt amFälligkeitstag oder spätestens nach 10 Tagen ab dem Erstelldatum als akzeptiert. Der unbestrittene Teil der Rechnung unterliegt den Zahlungsbedingungen auf der Rechnung.
  9. catworkx steht das Recht zu bei Zahlungsverzug (auch von Teilen des Rechnungsbetrages) die Dienstleistungserbringung, die Lieferung bzw. Übergabe des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über. Dies gilt für den vollen Umfang des betroffenenAuftrages.
  10. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5%. Mahnspesen betragen CHF 50.-- pro Mahnung.

Sonstiges

  1. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
  4. Bei Uneinigkeit zwischen den Vertragsparteien versuchen diese umgehend auf Stufe Management eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  5. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anzuwenden.
  6. Gerichtsstand für beide Parteien ist Winterthur.

catworkx AG Stand: 03.04.2018